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發表於 2013-7-9 14:44:07
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就算沒設備也得繳GEZ
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/bernd-hoecker/gez-gier-2-13-wie-wir-uns-erfolgreich-wehren-koennen.html
Da das Vorhandensein von Rundfunkgeräten nach dem 1. Januar 2013 keine Rolle mehr spielt, ist die folgende Maßnahme nur bis Ende 2012 sinnvoll.
Das Abmelden aller Rundfunkgeräte
Diese Maßnahme entbindet uns von der Bezahlpflicht gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Abmeldung kann erst ab dem Beginn des jeweiligen Folgemonats wirksam werden.
So könnte ein Abmeldeschreiben aussehen:
Abmeldung meiner Rundfunkgeräte
Teilnehmer-Nummer: 1234567890
(Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich alle meine Radio- und Fernsehgeräte bei Ihnen ab. Ich habe sämtliche Geräte an meine Freunde verschenkt und versichere Ihnen, dass ich keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereithalte.
Nehmen Sie diese Abmeldung per sofort, spätestens aber bis zum 30. April 2012 vor und senden mir bitte eine Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Name und Unterschrift
Verwenden Sie die Versandart Einschreiben mit Rückschein, da sehr oft »Schwund« zu beklagen ist, wenn die GEZ Post erhält, die negativ für sie ist. Neuerdings verweigert die GEZ oftmals auch Abmeldungen, wenn keine Anschrift der neuen Gerätebesitzer angegeben wird. Dem kann man vorbeugen, indem man nicht auf die Freunde verweist, denen man die Geräte geschenkt hat, sondern indem man das Gerät hübsch einpackt und zusammen mit der Abmeldung plus einer Schenkungsurkunde an die Abt. Rundfunkgebühren der zuständigen Rundfunkanstalt sendet. Dann »wissen« die Justitiare ganz genau, wer die neuen Besitzer des Gerätes sind – nämlich sie selber
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http://www.meldebox.de/GEZ/gebuehren-befreiung.php
Anspruch auf Befreiung haben drei Personengruppen:
1. Empfänger von Sozialleistungen (einschließlich Hartz IV, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberschutzgesetz) können sich befreien lassen. Im Gegensatz zur Situation vor 2013 sind nun aktuelle Bewilligungsbescheide vorzulegen. Da der Besitz von Empfangsgeräten nicht mehr von Relevanz ist heißt dies, dass die ehemalige GEZ nun regelmäßig die neuen Daten der Empfänger aller Sozialleistungen in Deutschland sammelt – zumindest wenn diese keinen Beitrag leisten wollen oder können.
2. Ähnlich verhält es sich Personen, die Ausbildungsförderung (BAföG, BAB oder Ausbildungsgeld) erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen. Auch hier sind die jeweils aktuellen Bescheide vorzulegen, um für den entsprechenden Zeitraum befreit zu werden.
3. Auch gewisse medizinische Einschränkungen führen zu einer Befreiung: Taubblinde Menschen müssen hierfür eine aktuelle ärztliche Bescheinigung vorlegen, Empfänger von Blindenhilfe einen aktuellen Bewilligungsbescheid.
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http://www.meldebox.de/GEZ/neu-ab-2013.php
Beitragsermittlung
Die Beitragsermittlung ist neu: Da es egal ist, welche Geräte in einem Haus sind, gibt es nun keine Vertreter der GEZ bzw. Rundfunkanstalten mehr, die an Türen klingeln. Um festzustellen, wer in welchen Wohnungen wohnt, legt die ehemalige GEZ stattdessen direkt die Daten der Einwohnermeldeämter an gewissen Stichtagen zugrunde.
Zusätzlich ist jeder selbst verantwortlich sicherzustellen, dass Beiträge für die von ihm bewohnten Wohnungen entrichtet werden. Dies bedeutet z.B., dass Veränderungen (wie Umzüge) weiterhin zu melden sind. Sollte man aber eine Wohnung bewohnen, für die niemand Beiträge zahlt, kann es nach Abgleichen mit dem Einwohnermeldeamt zu Nachforderungen kommen.
Lebt man hingegen in einer Wohnung, in der unnötig mehrere Personen Beiträge entrichten, sollte der Beitragsservice darüber informiert werden, welche Zahlungen warum eingestellt werden und wer den Beitrag für die Wohnung übernimmt. Ohne einen Kontakt durch den Teilnehmer werden sonst alle bereits an die GEZ erteilten Einzugsermächtigungen einfach vom Beitragsservice kommentarlos übernommen.
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http://gez-abmelden.de/
Sie können sich aber von der neuen GEZ abmelden, indem Sie entweder eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen (Informationen dazu finden Sie auf Rundfunkbeitrag Befreiung). Oder Sie erfüllen einen der folgenden Gründe, um Ihre Wohnung vom Rundfunkbeitrag abmelden zu können:
- In eine Wohngemeinschaft (WG) ziehenIn einer Wohngemeinschaft zahlt nur eine Person für den ganzen Haushalt. Hier ist Name und Beitragsnummer des Zahlers des Haushaltes anzugeben.
- Mit Ihrem Partner zusammen ziehenAuch hier sind Name und Beitragsnummer des Gebührenzahlers anzugeben.
- Zweitwohnung abmeldenMit diesem Antrag können Sie auch ihre Zweit- bzw. Ferienwohnung von der neuen GEZ abmelden. In diesem Fall muss die Adresse der abzumeldenden Wohnung eingetragen werden. Zu Belegen mit einer amtlichen Meldebescheinigung.
- Abmeldung wegen TodesfallAngehörige von Verstorbenen können mit diesem Antrag und einer Kopie der Sterbeurkunde die Gebühren abmelden.
- Umzug ins AuslandEin Auslandsumzug ist mit einer meldeamtlichen Bescheinigung zu belegen.
- Sonstige GründeHier kann man weitere Gründe angeben, warum man seine Wohnung vom Beitragsservice abmelden möchte.
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