|
發表於 2014-12-20 11:48:30
|
顯示全部樓層
http://www.meinpraktikum.de/gehalt
Offiziell gilt: Ein Praktikant ist aus rechtlicher Sicht kein Arbeitnehmer und hat damit kein Anrecht auf eine Vergütung. Dieser Grundsatz gilt immer für Pflichtpraktika im Rahmen der Schule oder des Studiums. Bei freiwilligen Praktika sieht die Welt jedoch ganz anders aus. Hier greift das Berufsbildungsgesetz, das normalerweise für Azubis gilt. Nach §26 haben Praktikanten, die ein freiwilliges Praktikum machen, das Recht auf eine Vergütung, die sich nach dem Ausbildungsgehalt richten soll. Kurz gesagt: bei einem freiwilligen Praktikum musst du auf keinen Fall auf eine angemessene Vergütung verzichten, denn der Anspruch darauf ist per Berufsbildungsgesetz gesichert. |
|