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Die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen werden von der TK bis zur Höhe der bundesweit einheitlich vereinbarten Festbeträge bezahlt. Aufgrund gesetzlicher Regelungen darf die TK für Brillengestelle und Kontaktlinsen-Pflegemittel keine Kosten übernehmen.
原文由 spicyfish 於 2007-11-28 21:12 發表
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