Sie waren bei uns als Studentin pflichtversichert. Im laufenden
Wintersemester 2007/2008 haben Sie sich an der Hochschule fuer Musik in Koeln
exmatrikuliert und baten um Beendigung Ihrer Mitgliedschaft.
Mit unserem Schreiben vom 21. September 2007 informierten wir Sie, dass
die
versicherungspflichtige Mitgliedschaft eines Studenten mit Ablauf des
Semesters endet, in dem er sich exmatrikuliert. Dies gilt selbst dann,
wenn
der Student Deutschland verlassen hat. Sie haben sich im Wintersemester
2007/2008 exmatrikuliert, so dass Ihre Mitgliedschaft mit Ablauf dieses
Semesters am 31. Maerz 2008 endet. Beitr e sind von Ihnen somit bis zum
31.Maerz 2008 zu zahlen.
後來我又收到另依封信
Sehr geehrte Frau Yin Hua Huang,
erg zend zu unserer heutigen E-Mail moechten wir Ihnen die
Rechtsgrundlage
fuer