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樓主 |
發表於 2008-1-30 23:31:16
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謝謝大家,
總之,在跟德國朋友談完後,
他決定寫一封信給Auslaenderbehoerde的Chef,
內容如下:
Sehr geehrter Herr XXX,
ich schreibe Ihnen mit der Bitte um Klaerung eines Sachverhalts.
Herr XXX hat heute bei dem zustaendigen Mitarbeiter Ihrer Behoerde bezueglich
seiner Aufenthaltserlaubnis vorgesprochen. Er beantragte die Genehmigung fuer
die folgenden zwei Jahre, in denen er an der Frankfurter Universitaet promovieren
moechte.
Herrn XXX wurde die Aufenthaltserlaubnis fuer nur ein Jahr erteilt, mit der Begruendung,
dass er momentan nicht nachweisen koenne, fuer das Sommersemester 2008 an
der Uni eingeschrieben zu sein. Es ist richtig, dass er jetzt, im Januar, noch keine
Semesterbescheinigung fuer das kommende Sommersemester vorweisen kann,
obschon er die Semestergebuehren bereits gezahlt hat. Dennoch hat er Ihrem
Mitarbeiter zwei Dokumente der Universitaet vorgelegt, die bestaetigen, dass
Herr XXX in Ffm promovieren wird.
Im Jahr 2006, als Herr XXX seine Aufenthaltserlaubnis fuer sein Aufbaustudium
beantragte, war es moeglich, diese Genehmigung fuer einen Zeitraum von zwei
Jahren auszustellen und nun, da er dieses Studium erfolgreich absolviert hat und
eine Promotion anstrebt, wird eine nicht nachvollziehbare Skepsis unnoetige
Verwaltungsarbeit und Kosten im Januar 2009 verursachen.
Welche Richtlinien liegen solch unterschiedlichem Ermessen zugrunde?
Ihrer Stellungnahme entgegensehend bedanke ich mich schon jetzt und
verbleibe, als Freund des Antragstellers, mit freundlichem Gruss
XXXX
希望明天會有答案。
[ 本文最後由 lung0105 於 2008-1-30 23:58 編輯 ] |
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