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§ 14
Hausordnung
1. Die Hausordnung ist in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieses Vertrages
2. Die Hausordnung für das Bremer Ökumenische Wohnheim kann während der vertraglichen
Wohndauer geändert werden.
3. Der/Die Heimbewohner/in verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und die sich auf
das Heim erstreckenden Weisungen der Heimleitung zu befolgen.
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