德文版官方新聞在此
http://www.s-o-z.de/?p=25520
Erster Schritt zum Wegfall von Schengen-Visa für Bürger Taiwans6. Juli 2010
Visumpflicht für Staatsangehörige Zyperns, Rumäniens und Bulgariens bleibt weiter bestehen
Brüssel – Gestern hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, Taiwan in die Liste der Länder bzw. Gebiete aufzunehmen, deren Bürger kein Kurzzeitvisum benötigen. Inhaber von taiwanesischen Reisepässen würden demnach für Aufenthalte in EU-Mitgliedstaaten von bis zu 90 Tagen kein Visum mehr benötigen. „Der Vorschlag trägt zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Taiwan bei. Wir erhoffen uns eine Stärkung sowohl unserer Handels- und Investitionsbeziehungen als auch der direkten persönlichen Kontakte“, erklärte das für Inneres zuständige Kommissionsmitglied Cecilia Malmström. „Die EU ist Taiwans viertgrößter Handelspartner und der größte ausländische Direktinvestor in Taiwan. Erleichterte Einreisebedingungen für taiwanesische Geschäftsleute würden auch taiwanesische Investitionen im bereits jetzt weltweit größten Binnenmarkt fördern.“
Mit dem gestern angenommenen Vorschlag soll durch die Aufnahme Taiwans in die Liste der Drittländer, deren Bürger kein Kurzzeitvisum benötigen, die Verordnung Nr. 539/2001 geändert werden; diese Verordnung regelt die Visumpolitik der EU-Mitgliedstaaten. Damit würden Inhaber von taiwanesischen Reisepässen, die Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen in der EU planen, von der Visumpflicht befreit.
Derzeit umfasst der Schengen-Raum 22 EU-Mitgliedstaaten und drei assoziierte Staaten (Norwegen, Island und die Schweiz). Nach der Einreise in den Schengen-Raum können sich Reisende in diesem frei bewegen. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt auch für Rumänien, Bulgarien und Zypern, die dem Schengen-Raum derzeit noch nicht angeschlossen sind.
Dem Beschluss der Europäischen Kommission liegen regelmäßige Überprüfungen zugrunde. Die Gleichbehandlung Taiwans mit anderen Ländern bzw. Gebieten wie Singapur, Japan, Hongkong oder Südkorea, die bereits von der Visumpflicht befreit sind, festigt die Kohärenz der EU-Visumpolitik in dieser Region. Damit wird auch vergleichbaren Entscheidungen Rechnung getragen, die andere Länder wie das Vereinigte Königreich, Irland oder Neuseeland getroffen haben.
Der Beschluss stützt sich auf eine gründliche Bewertung der technischen Anforderungen, denen Taiwan insbesondere in Bezug auf die Sicherheit von Reisedokumenten entsprechen musste. Die Einführung biometrischer Pässe seit 2008 und das verbesserte Personalisierungsverfahren für die Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen wurden von der Europäischen Kommission sorgfältig geprüft und hatten einen positiven Einfluss auf den Beschluss.
Der Beschluss bedeutet einen ersten Schritt zur Befreiung taiwanesischer Bürger von der Visumpflicht und tritt in Kraft, sobald er vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen wurde.
Im Gegenzug sollte Taiwan für EU-Bürger ebenfalls eine Befreiung von der Visumpflicht einführen. Taiwan hat bereit seinen politischen Willen bekundet, alle EU-Bürger von der Visumpflicht zu befreien. Derzeit besteht die Visumpflicht noch für Staatsangehörige Zyperns, Rumäniens und Bulgariens.
bosm113bosm113bosm113 |