|
發表於 2011-1-5 13:42:36
|
顯示全部樓層
以下是Aufenthaltsgesetz第6條關於旅行簽證的規定:[size=0.95em][size=1em](1) Einem Ausländer kann1.[size=1em]ein Schengen-Visum für die Durchreise oder
2.[size=1em]ein Schengen-Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an (kurzfristige Aufenthalte)
erteilt werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen des Schengener Durchführungsübereinkommens und der dazu ergangenen Ausführungsvorschriften erfüllt sind. In Ausnahmefällen kann das Schengen-Visum aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen des Schengener Durchführungsübereinkommens nicht erfüllt sind. In diesen Fällen ist die Gültigkeit räumlich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zu beschränken.
[size=1em](2) Das Visum für kurzfristige Aufenthalte kann auch für mehrere Aufenthalte mit einem Gültigkeitszeitraum von bis zu fünf Jahren mit der Maßgabe erteilt werden, dass der Aufenthaltszeitraum jeweils drei Monate innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an nicht überschreiten darf.
[size=1em](3) Ein nach Absatz 1 Satz 1 erteiltes Schengen-Visum kann in besonderen Fällen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an verlängert werden. Dies gilt auch dann, wenn das Visum von einer Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Anwenderstaates erteilt worden ist. Für weitere drei Monate innerhalb der betreffenden Sechsmonatsfrist kann das Visum nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 verlängert werden.
[size=1em](4) Für längerfristige Aufenthalte ist ein Visum für das Bundesgebiet (nationales Visum) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird. Die Erteilung richtet sich nach den für die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG geltenden Vorschriften. Die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts mit einem nationalen Visum wird auf die Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG angerechnet.
[size=1em]依據上開規定,旅行簽證原則上是一次給3個月,最長可以到6個月,
[size=1em]但根據該條第3項規定,後3個月的延長規定僅適用於第1項第2款所提到的人道理由或是保護德國的政治利益,
[size=1em]因此如樓主想在德國將手中的旅行簽證延長應該要符合上述的2個條件,
[size=1em]只是「等依親簽證」這個理由應該很難被歸類為人道理由或與政治利益有關的2項要件吧?!
[size=1em]進入德國原則上還是依原來的目的申請簽證為宜,
[size=1em]如事後被簽證官發現與事實不符,
[size=1em]之後再申請簽證或居留證都會困難重重,
[size=1em]畢竟德國不是移民國家,
[size=1em]簽證官在核發居留證或簽證時的裁量權極大,
[size=1em]事後如要經法院推翻其心證也很難。
[size=1em]謹祝申辦順利。
|
評分
-
查看全部評分
|