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發表於 2008-5-24 10:56:16
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原文由 tiongti 於 2008-5-24 09:16 AM 發表
這篇被挖了出來.....
我有帶過:電腦主機,20吋液晶螢幕,登山腳踏車,網球拍,羽球拍,桌球拍,泳褲蛙鏡....
奇怪怎麼都是育樂用品.....:sHm73pX:
我到底是來打拼學業的還是努力玩樂啊.....:skQ36pc:
我還沒有讀過 剛剛在別的論壇看到的 參考一下囉
條文原文鏈接如下:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_s ... material/index.html
如果你在歐盟以外國家所購或是網上競拍到的所有學生用品(除了或贈以外的一切方式得到的,新的舊的都行,一年多次進口也可以)都可以免海關稅以及19%的VAT增值稅。
具體操作方式如下:
1。在郵寄進口的用品上一定不能寫是 贈品, GIFT, Geschenk都不可以,因為關於這方面用品,另有規定。以免引起不必要的麻煩。當然,你所進口的物品,一定要是個人使用,沒有商業用途。
2。如果你郵寄進口,應該把你的學生證複印件,傳真或是電子郵件發給相應的郵寄服務商,任務一家都可以,他們應該幫你向海關申報成學生用品,如果相關個別人員不懂這個法律,最好是把法律條文也傳給他。因為在德國這個法律使用不是很多,所以很多業務人員,包括海關的人員都可能不知道,或是裝不知道這個條文。所以必要時應該把法律原文傳給他們。
3。你的學生用品,在法律條文中明文規定,電腦,打印機,是在其中,不作商業用途,在你學習期間購買都可以。當然傢俱什麼的,也算。二手,新的都可以,一年內進口幾次都可以。不過我想你一年進口3台電腦,也不太正常。。。 :)所有的稅都是免的,你不用交任何費用。在國外便宜的地區買一台自己喜歡的電腦,再寄到德國來,還是很實惠的。如果你是自己帶入,只要口頭申報就可以,寄入的話,由郵寄公司幫你書面申請就可以。當然如果是德國郵政, Deutsche Post因為他們直接和海關有聯繫,可以直接寫一個商品清單,註明是學生用品就可以。不過德國郵政的工作人員,不一定所有人都知道這個法律,畢竟他們自己是不用的。需要讓他們知道。
法律條文如下:
Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern und Studenten (Artikel 25, 26 ZollbefreiungsVO)Durch die weltoffene, länder- und grenzüberschreitende Bildung inder heutigen Zeit nimmt auch die Zahl der ausländischen Jugendlichenimmer mehr zu, die im Rahmen eines Schüler- bzw.Studentenaustauschs in das Zollgebiet der Gemeinschafteinreisen, um hier zu lernen oder zu studieren. Da sich dieseAufenthalte über einen längeren Zeitraum erstrecken und dieseJugendlichen im Zeitalter der Technik ein entsprechendes Equipmentbenötigen, sieht das europäische Zollrecht für Schüler und Studenteneine Abgabenbefreiung für bestimmte schulische Gegenstände vor.
Was ist Schulmaterial und Ausstattung von Schülern und Studenten?
* Ausstattung (Artikel 25 Abs. 2 Buchst. b) ZollbefreiungsVO)
Haus-, Bett-, Tisch- und Unterwäsche sowie Kleidung.
Bei den Ausstattungen muss es sich nicht um gebrauchte Waren handeln, es können auch Neuwaren abgabenfrei eingeführt werden.
* Schulmaterial (Artikel 25 Abs. 2 Buchst. c) ZollbefreiungsVO)
alle Gegenstände und Geräte (wie z.B. Computer, Drucker u.Ä.), die von den Schülern und Studenten üblicherweise zum Lernen und Studieren verwendet werden.
* Andere Gegenstände
gebrauchte Möbel zur normalen Einrichtung eines Studentenzimmers.
Die Gegenstände müssen in jedem Fall zum persönlichen Gebrauch durch den einreisenden Schüler/Studenten während der Studienzeit bestimmt sein. Die Art bzw. die Anzahl der jeweiligen Waren darf hierbei keinen kommerziellen Charakter erkennen lassen.
Grundvoraussetzungen
* des Begünstigten:
Es muss sich bei dem Begünstigten tatsächlich um einen Schüler oder Studenten handeln, welcher bei einer Lehranstalt ordnungsgemäß zum ständigen Besuch des Unterrichts eingeschrieben ist (Artikel 25 Abs. 2 Buchst. a) ZollbefreiungsVO).
* der Gegenstände:
Bei den zur Zollbefreiung angemeldeten Waren muss es sich um Ausstattung bzw. Schulmaterial im Sinne der Verordnung (Artikel 25 ZollbefreiungsVO) handeln und die Waren müssen tatsächlich dem Begünstigten (Schüler, Student) gehören.
Die Zollbefreiung kann ggf. auch mehrmals pro Schul- bzw. Studienjahr gewährt werden (Artikel 26 ZollbefreiungsVO). Dazu muss der Begünstigte die Waren ordnungsgemäß zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr anmelden.
Formulare/ZollanmeldungWaren, für die eine außertarifliche Zollbefreiung beantragt werden soll, sind grundsätzlich zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr mit schriftlicher Zollanmeldung anzumelden. Dazu sind die Exemplare 6 und 8 des Einheitspapiers zu verwenden.
Für Gegenstände im persönlichen Gepäck des Schülers bzw. Studenten kommt ggf. eine mündliche Zollanmeldung in Betracht.
ZweckbindungEine Zweckbindung ist für Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern und Studenten nicht vorgesehen; der Begünstigte kann über die Waren sofort nach ihrer Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr nach Belieben verfügen.
Einfuhrumsatzsteuer und besondere VerbrauchsteuernWaren, die als Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern und Studenten im Sinne des Zollrechts gelten und als solche unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, sind in Deutschland sowohl von der Einfuhrumsatzsteuerals auch von den evtl. anfallendenbesonderen Verbrauchsteuernbefreit (§ 1 Abs. 1 EUStBV, § 1 Abs. 1Nr. 1 EVerbrStBV). |
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