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發表於 2015-3-26 09:54:52
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http://www.hfg-gmuend.de/International_students.html
Schriftlicher Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren
gem. § 60 Abs. 2. Nr. 6 LHG, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt. Das Studienorientierungsverfahren dient nicht zur Beurteilung oder Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen, sondern zur eigenen Studienorientierung der künftigen Studierenden. Neben dem vom Wissenschaftsministerium angebotenen Orientierungstest, der online unter www.was-studiere-ich.de absolviert werden kann, akzeptiert die Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd auch die nachgewiesene Teilnahme an folgenden Verfahren und Veranstaltungen zur Studienorientierung:
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