|
樓主 |
發表於 2007-7-7 19:12:28
|
顯示全部樓層
後面還有一些資料
Einwendunge wegen Unrichtigkeit oder Unvollstaedigkeit des Rechnungsabschlusses muessen
Sie spaetestens vor Ablauf von 6 Wochen nach dessen Zugang erheben . Haben Sie eine Belastungsbuchung aus einer
Lastschrift, fuer die Sie dim Glaeubiger eine Einzugsermaechtigung erteilt baben, nicht schon genehmigt, so muessen Sie
Einwendungen gegen die im Saldo dieses Rechnungsabschlusses enthaltene Belastungsbuchnung spaetestens vor Ablauf von 6
wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses erheben.
Sofern Sie Ihre Einwendungen schriftlich geltend machen, genuegt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist.
Das Unterlassn rechtzeitiger Einwendungn gilt als Genehmigung des Rechnungsabschlusses bzw. der Belastungsbuchung.
Bitte beachten Sie, dass das Entglt fuer vom Kunden veranlasste ungeregelte ueberziehungen per 01.07.2007 von 3 Eur
auf 5 Eur je Vorgang erhoeht wird.
Unser aktualisiertes Preis und Leistungsverzeichnis, das Sie in Ihrer Filiale oder unter commerzbanking . de einsehe koennen.
senden wir Uhnen auf Wunsch auch gern zu.
不好意思,不知是否有人可以幫我翻譯一下下 |
|