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壹、課程目的:
愛上德國法
貳、申請資格:
臺灣的大學法律系畢業
(1) 1Die Zulassung zum Magisterstudium ist zum Sommer- oder zum Wintersemester
eines jeden Jahres möglich.
Sie setzt voraus
1. den erfolgreichen Abschluss eines dem deutschen Rechtsstudium vergleichbaren
und gleichwertigen rechtswissenschaftlichen Studiums an einer ausländischen
Hochschule,
2. die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache.
參、申請方式:
冬季學期三月一日以前,夏季學期九月一日以前,寄到下面的地址
01. März oder 01. September.
Vor der Bewerbung muss ein separates Anerkennungsverfahren für ihre ausländische Abschlussurkunde durchgeführt werden! Stipendiaten sind vom Anerkennungsverfahren ausgenommen.
Abteilung Internationales der Universität Mainz
55099 Mainz
Tel.: 06131/39-22525
Fax: 06131/39-25548
Weiter zur Website der Abteilung Internationales
下面試關於填寫申請表格的一些重要資訊:比方說是否有DSH,以及如何正確顯示自己所申請的學程。
WICHTIG: Sie müssen Ihre Bewerbung an die Abt. Internationales schicken!
Hier erhalten Sie den Antrag auf Anerkennung, das Bewerbungsformular ("Antrag auf Zulassung zum Studium") online und alle wichtigen Informationen zur Bewerbung und den formellen Anforderungen, die Sie !!!! unbedingt !!!! beachten müssen. Wenn Ihre Bewerbung nicht den Anforderungen der Abteilung Internationales entspricht, wird Ihre Bewerbung abgelehnt.
Bitte beachten Sie auch die "Informationen für ausländische Studienbewerber/-innen" auf der Homepage der Abteilung Internationales. Hier erhalten Sie unter anderem wertvolle Informationen über die Kosten des Aufenthaltes in Deutschland, die begrenzten Arbeitsmöglichkeiten, Visa und Wohnraumvermittlung.
Für die Bewerbung müssen Sie unter anderem Deutschkenntnisse nachweisen, die mindestens das Niveau der Mittelstufe I des Goethe-Instituts haben, damit Ihre Bewerbung Aussicht auf Erfolg hat.
* Verfügen Sie über Mittelstufen-Niveau, so kreuzen Sie bitte in dem Bewerbungsformular bei der Frage 11 "JA" an. Dann erhalten Sie unter Umständen einen Platz in dem Deutschkurs der Universität, der Sie auf die DSH-Prüfung vorbereitet. Die Dauer des Kurses hängt davon ab, wie schnell Sie das DSH-Niveau erreichen. Der Kurs dauert mindestens ein halbes Jahr und kann bis zu 1 ½ Jahre dauern.Für diese Zeit müssen Sie sich als Student mit dem Status "Deutsch-kurs" im Studierendensekretariat der Uni Mainz einschreiben.Wann, wo und welche Unterlagen Sie zur Einschreibung mitbringen müssen, steht auf Ihrer Zulassung.
* Wenn Sie die DSH schon bestanden haben oder über ein Äquivalent verfügen oder die Oberstufe abgeschlossen und einen Beratungsschein des Fremdsprachenzentrums der Uni Mainz haben, fügen Sie die Nach-weise der Bewerbung bei und kreuzen bei der Frage 11 "NEIN" an. Informationen zum DSH-Sprachtest und den Befreiungsmöglichkeiten von der DSH finden Sie unter www.uni-mainz.de "Einrichtungen" und "Fremdsprachenzentrum". Hier finden Sie auch DSH-Musterprüfungen!
Bei Fragen zur Bewerbung, die nicht schon durch das umfangreiche Informationsmaterial der Abteilung Internationales beantwortet werden (!), richten Sie bitte eine email an: fsa@verwaltung.uni-mainz.de
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen:
- 01. März für den Studienbeginn April (Sommersemester = SS)
- 01. September für den Studienbeginn Oktober (Wintersemester = WS)
* In dem Bewerbungsformular geben Sie bitte unter "1.1 Studiengang 1. Wahl, Hauptfach" "LL.M. für im Ausland graduierte Juristen" an und kreuzen den Abschluss "Magister" an.
肆、課程設計:
一、大概一年三個月的課程規劃:
二、上學期至少十學分,下學期至少八學分。
三、其中最高十四個學分來自於所屬的專業領域Höchstens 14 Semesterwochenstunden dürfen
auf Lehrveranstaltungen desselben Rechtsgebiets (Zivilrecht, Öffentliches Recht,
Strafrecht) entfallen
;至少四個學分來自於自己專屬領域以外的科目3Mindestens vier Semesterwochenstunden müssen
Lehrveranstaltungen aus dem Kernbereich eines anderen Rechtsgebietes betreffen; das
sind für das Zivilrecht Lehrveranstaltungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch, für das
Öffentliche Recht Lehrveranstaltun-gen zum Staatsrecht (Staatsorganisationsrecht,
四、考試(筆試或口試)取得證明。
伍、結業考試:
一、申請撰寫碩士論文:在達到第一個學期的要求之後,就可以向法學院提出撰寫申請。
1Hat der Magisterstudierende sein erstes Studiensemester erfolgreich mit den
notwendigen Leistungskontrollen beendet (§ 4 Abs. 3), hat er bei dem Dekan die
Zulassung zur Magisterarbeit bis zum Beginn der Vorlesungen seines zweiten
Studiensemesters zu beantragen. 2Die über die Leistungskontrollen ausgestellten
Bescheinigungen (§ 4 Abs. 4 Satz 1) sind dem Antrag zum Nachweis des erfolgreichen
ersten Studiensemesters beizufügen. 3Außerdem hat der Magisterstudierende zu
versichern, dass er nicht bereits eine vergleichbare Prüfungsleistung in Deutschland
erfolglos abzulegen versucht hat und dass er sich nicht in einem schwebenden
Prüfungsverfahren befinden, welches eine solche Prüfungsleistung zum Gegenstand hat.
Grundrechte) und für das Strafrecht Lehrveranstaltungen zum Strafgesetzbuch.
二、口試:
在指導教授接受論文後,就邀請碩士生參加所謂的碩士論文口試,由指導教授提出問題,並予以回答。
Prüfungsgespräch)
über die Magisterarbeit
(1) 1Unverzüglich nach Annahme der Magisterarbeit (§ 7 Abs. 3) findet auf Einladung des
Betreuers zwischen ihm und dem Magisterstudierenden eine Disputation über die
Magisterarbeit statt. 2Sie soll mindestens 15 Minuten dauern und dem
Magisterstudierenden ermöglichen, den Inhalt der Magisterarbeit mündlich darzulegen und
zu verteidigen.
(2) 1Das Ergebnis der Disputation wird von dem Betreuer entweder als bestanden oder als
nicht bestanden bewertet. 2Im Falle des Nichtbestehens kann der Magisterstudierende mit
einem Betreuungsberechtigten eine weitere Magisterarbeit zu einem anderen Thema
absprechen und in einem neuen Verfahren vorlegen; das gilt nicht, wenn bereits eine
Magisterarbeit des Magisterstudierenden abgelehnt oder nicht fristgerecht abgegeben
worden ist (§ 7 Abs. 3 und 6).
(3) 1Zur Disputation hat der Betreuer eine andere Person, die das erste juristische
Staatsexamen abgelegt hat, hinzuzuziehen. 2Sie hat ein kurzes Protokoll anzufertigen,
das die wesentlichen Gegenstände und die Bewertung der Disputation (Absatz 2) festhält.
3Das Protokoll ist von dem Betreuer und der anderen Person zu unterzeichnen.
(4) Bei der Disputation können Magisterstudierende nach Maßgabe der räumlichen
Verhältnisse als Zuhörer anwesend sein, sofern der Magisterstudierende nicht
widerspricht, wenn er die Zulassung zur Magisterarbeit beantragt (§ 5 Abs. 1 Satz 1).
陸、總成績
一、成績來自於平時成績與碩士論文成績。
二、規定寫得很複雜,我看到花了。我的理解,碩士論文成績的比重大概有總成績的二分之一,剩下的就是相加之後的二分之一。(還請指正)
§ 9
Gesamtnote
(1) Die Gesamtnote der Magisterprüfung wird nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 aus der
gewichteten Punktegesamtbewertung für die Leistungskontrollen (§ 4 Abs. 3) und mit
gleichem Gewicht aus der Punktebewertung für die Magisterarbeit gebildet.
(2) 1Die gewichtete Punktegesamtbewertung für die Leistungskontrollen wird ermittelt
durch Addition der mit der Semesterwochenstundenzahl der jeweiligen Lehrveranstaltung
gewichteten Punktebewertung (§ 7 Abs. 2) der einzelnen Leistungskontrollen. 2Die
gewichtete Punktebewertung für die Magisterarbeit wird ermittelt durch Multiplikation der
Punktebewertung (§ 7 Abs.2) der Magisterarbeit mit der Gesamtzahl der
Semesterwochenstunden gemäß Satz 1. 3Die Gesamtnote wird gebildet durch Addition
der gewichteten Punktegesamtbewertung für die Leistungskontrollen mit der gewichteten
Punktebewertung für die Magisterarbeit und Division der sich ergebenden Summe durch
die doppelte Gesamtzahl der Semesterwochenstunden gemäß Satz 1.
(3) Die Gesamtnote wird zur Ermittlung der Notenbezeichnung (Absatz 4) auf zwei
Dezimalstellen errechnet.
(4) Die Gesamtnote lautet auf
summa cum laude (ausgezeichnet) bei einer Punktzahl von 14,00 bis 18,00,
magna cum laude (sehr gut) bei einer Punktzahl von 11,50 bis 13,99,
cum laude (gut) bei einer Punktzahl von 9,00 bis 11,49,
satis bene (befriedigend) bei einer Punktzahl von 6,50 bis 8,99,
rite (ausreichend) bei einer Punktzahl von 4,00 bis 6,49.
柒、評價:
一樣是一個自由度很大的學程,對於一個只想唸自己的專業,其他沒有太大興趣者,可以考慮看看。
另外要收一學期五百歐元的學費 |
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