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發表於 2008-3-31 19:17:54
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買月票的人可以視情況申請退款或賠償
請自行研究確認以下內容
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http://www.bvg.de/index.php/de/Bvg/Detail/folder/149/id/185053/name/Wichtige+Informationen+zur+Erstattung+von+Monatskarten+f%FCr+BVG+Kunden
Wichtige Informationen zur Erstattung von Monatskarten für BVG Kunden
Erstattung von Beförderungsentgelt für nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Zeitkarten. Aufgrund der Vielzahl der Zuschriften, wird sich die Erstattung von Wertmarken auch nach Streikende erheblich verzögern.
Für den Fall, dass Sie Ihre Zeitkarte (Monatskarte, Wertmarke des Abonnements oder den monatlichen Abschnitt der Jahreskarte) zukünftig nicht nutzen können, besteht die Möglichkeit gem. § 10, Absatz 4 der Beförderungsbedingungen des VBB-Tarifs eine Erstattung in besonderen oder nicht vorhersehbaren Fällen vorzunehmen. Eine rückwirkende Erstattung, das heißt für zurückliegende Tage, kann laut VBB-Tarif nicht vorgenommen werden.
Die Zeitkarten können im Original per Post an folgende Adresse gesandt werden: BVG, VM-V-Erstattungsstelle (43332), 10773 Berlin, wobei an die BVG ausschließlich Zeitkarten zurückgesendet werden können, die bei der BVG erworben wurden. Zeitkarten, die Sie bei anderen Verkehrsunternehmen gekauft haben, müssen dort zur Erstattung vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass die zur Erstattung eingereichten Zeitkarten dauerhaft bei den Verkehrsunternehmen verbleiben.
Bei Übersendung Ihrer Zeitkarten per Post bitten wir um Nennung Ihres Namens, Ihrer Anschrift und Ihrer Kontoverbindung, da eine Erstattung ausschließlich bargeldlos erfolgt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass - streikbedingt - die Erstattungen längere Zeit in Anspruch nehmen werden.
Gemäß VBB-Tarif werden Erstattungen für Zeitkarten ab dem Tag berechnet, an dem die Zeitkarte zurückgegeben beziehungsweise mit der Post übersandt wurde (Datum des Poststempels). Für zurückliegende Tage gelten jeweils zwei Einzelfahrten als durchgeführt. Sind Sie beispielsweise im Besitz einer VBB-Umweltmonatskarte Berlin AB, gültig für April 2008, werden je genutztem Tag 4,20 EUR "abgezogen" (2 Einzelfahrscheine á 2,10 EUR). Geben Sie diese per 03.03.2008 zurück, würden 2 x 4,20 EUR, also insgesamt 8,40 EUR vom Kaufpreis in Höhe von 72,00 EUR abgezogen werden, so dass ein Erstattungsbetrag von 63,60 EUR verbleibt.
Datum: 31.03.2008
[ 本文最後由 immanuel 於 2008-3-31 19:18 編輯 ] |
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