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發表於 2007-6-13 15:54:28
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evtl. ganz interessant für GEZ Opfer
aus www.gez-abschaffen.de
Sich zur Wehr setzen mit
*Strafanzeigen*!
*Immer häufiger werden mir Fälle vorgetragen, bei denen der Verdacht besteht, dass sowohl Gebührenbeauftragte, als auch Sachbearbeiter in den Landesrundfunkanstalten (Amtsträger <http://www.gez-abschaffen.de/paragrafen.htm#Personen>) Straftaten begangen haben, um den Bürgern ihr Geld abzunehmen. Was man eigentlich nicht für möglich gehalten hat, scheint immer mehr zur Realität zu werden. Lesen Sie hierzu auch die Fälle aus meiner Fallsammlung <http://www.gez-abschaffen.de/Live-Faelle.htm>.*
*Die Juristen der Anstalten, die neuerdings immer hemmungsloser Jagd auf Bürger machen, bedienen sich dabei der übelsten Tricks und gehen teilweise noch weit über das eigentlich mögliche hinaus. Mit normalen verwaltungsrechtlichen Gegenmaßnahmen ist dem kaum noch beizukommen. Bei diesem ungleichen Kampf trägt der Bürger das volle Risiko der Auseinandersetzung, während die Rundfunk-Justiziare sich in ihren bequemen Bürosesseln in Sicherheit wiegen. Was soll ihnen auch schon passieren, wenn's mal schief geht? Meistens haben sie ja auch noch mit ihrer perfiden Strategie Erfolg! Ihr Auftrag scheint zu sein: "Einschüchtern, verwirren und immer wieder Angst einjagen, um die Bürger restlos zu zermürben - und dann ungestört abkassieren. Damit muss endlich Schluss sein!*
*Sofern Beauftragte oder Sachbearbeiter Straftaten begehen, sollen sie auch höchstpersönlich dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Hierzu muss bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei Strafanzeige erstattet werden. Richten Sie Ihre Strafanzeige immer gegen eine ganz bestimmte Person und nicht gegen eine Institution (ggf. gegen Unbekannt). Eine Strafanzeige kostet nichts und ist für den Bürger ohne Risiko. *
*Denken Sie dabei auch an andere Geschädigte. Wenn niemand Strafanzeige erstattet, wird munter weitergemacht und es gibt immer neue Opfer. Wenn die Polizei nichts von strafbaren Handlungen erfährt, kann sie auch nicht tätig werden und vermutet womöglich, dass alles seinen rechtsstaatlichen Gang geht. - Daher jede strafbare Handlung der Beauftragten und der Sachbearbeiter zur Anzeige bringen!*
* Wie sensibel Amtsträger auf Strafanzeigen reagieren, sehen Sie u.a. [hier] <http://www.gez-abschaffen.de/Faelle/Fitness/Fitnessfall.htm#Finale>.*
*Beachten Sie folgendes:*
*1. Strafanzeigen sind kostenlos
2. Sie brauchen keine lückenlose Beweise
3. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln die Beweise
4. Sie gelten im Strafverfahren als Zeuge
5. Sie sind verpflichtet, die Wahrheit auszusagen
6. Eine Anzeige kann auch noch nach Jahren erfolgen,
die Verjährungsfrist richtet sich nach der Strafhöhe
7. Bestehen Sie darauf, über den Stand informiert zu werden!
8. Bei einigen Delikten muss zusätzlich zur Anzeige auch
noch ein Strafantrag gestellt werden.*
*Folgende Tatbestände sind denkbar und mir teilweise auch schon bekannt geworden:*
1. Betrug <http://www.gez-abschaffen.de/paragrafen.htm#Betrug>
Sie erhalten von einem Sachbearbeiter oder einem Beauftragten eine falsche Rechtsauskunft, die dazu führen soll, dass Sie finanziell geschädigt und die Gegenseite bereichert wird. Beispiel: Sie haben ein einwandfreies Abmeldeschreiben an die GEZ gesandt und erhalten als Antwort: "Leider konnten wir Ihre Abmeldung nicht durchführen, da diese nicht rechtmäßig ist. Sie müssen zuerst darlegen, bei wem die Geräte verblieben sind." o.ä.. Prüfen Sie alle Belehrungen genauestens!
2. Hausfriedensbruch <http://www.gez-abschaffen.de/paragrafen.htm#Hausfriedensbruch>
Niemand darf Ihr Grundstück, Ihr Geschäft oder Ihre Privatwohnung ohne Ihr Einverständnis betreten. Einige Beauftragte machen aber genau dies sehr gerne.
3. Gebührenüberhebung <http://www.gez-abschaffen.de/paragrafen.htm#Geb%C3%BChren%C3%BCberhebung>
Wenn ein Amtsträger <http://www.gez-abschaffen.de/paragrafen.htm#Personen> (und im Sinne des Gesetzes sind die internen Sachbearbeiter der Rundfunkanstalten "Amtsträger") Ihnen zuviel Gebühren abverlangt oder gar Gebühren, die Sie gar nicht schuldig sind, ist dieser Paragraf einschlägig.
4. Falschbeurkundung <http://www.gez-abschaffen.de/paragrafen.htm#Falschbeurkundung>
Zur Feststellung der Gebührenpflicht wird von den GEZ-Mitarbeitern eine sog. "Öffentliche Urkunde" ausgefüllt. Auch wenn öffentliche Urkunden eigentlich nur von Personen erstellt werden dürfen, die mit öffentlichen Glauben versehen sind (etwa Notare), behaupten die Anstalten, dass der Zettel, auf dem die (kräftig mitkassierenden) Beauftragten Geräte von Bürgern anmelden, eine öffentliche Urkunde sei. Hier ein Auszug aus einem Schreiben des NDR an einen Geschädigten:
Wird darin Falsches behauptet, kann man dies zur Anzeige <http://www.gez-abschaffen.de/paragrafen.htm#Falschbeurkundung> bringen.
5. Datenschutzverletzung <http://www.gez-abschaffen.de/paragrafen.htm#Bundesdatenschutzgesetz>
Kommen die Daten, die über Sie beschafft wurden, aus illegalen Quellen, greift das Bundesdatenschutzgesetz bzw. die Datenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer.
6. Verleumdung <http://www.gez-abschaffen.de/paragrafen.htm#Verleumdung>
Werden Sie vor anderen Menschen (Nachbarn, Kunden o.ä.) als Schwarzseher bezeichnet, brauchen Sie sich das nicht bieten lassen.
7. Nötigung <http://www.gez-abschaffen.de/paragrafen.htm#N%C3%B6tigung>
Werden Sie rechtswidrig zu einer Anmeldung gezwungen (z.B. indem Ihnen etwa mit einer Hausdurchsuchung gedroht wird oder Sie angeblich eine Strafgebühr von 2.000 Euro bezahlen müssten, falls Sie nicht sofort unterschreiben), ist dies verboten. Selbst im Merkblatt für die Beauftragten steht, dass eine Anmeldung, die durch Drohungen zustande kam, nichtig ist.
*Sofern es sich nur um einen Versuch <http://www.gez-abschaffen.de/paragrafen.htm#Versuch> gehandelt hat, kann der Beschuldigte in bestimmten Fällen durch Rücktritt <http://www.gez-abschaffen.de/paragrafen.htm#R%C3%BCcktritt> eine Bestrafung abwenden. Möglicherweise wird so auch die Forderung gegen Sie zurückgenommen. Außerdem ist ein Verwaltungsakt nichtig, wenn dafür eine rechtswidrige Tat erforderlich war oder gegen die guten Sitten verstößt (§ 44 Abs. 2 Ziffer 5 und 6 VwVfG).* |
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