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發表於 2010-8-26 10:56:33
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根據以下德文解釋及Aufenthaltsgesetz 第6條(http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__6.html)的規定,關於第一次拿到學生長期居留簽證應該還是所謂的visum,而不是Aufenthaltserlaubnis,
理論上這個簽證是適用於所有申根國家,
只是實際操作上如依樓上大大所言,拿此德國visum,卻不進入德國,而進入其他歐盟國,
於進入其他毆盟國時,如經證照查驗人員詢及為何不入德國,
或許可以回答只是過境,如果不是這麼回答的話,
應該會被認為從事與申請簽證事由不符的行為,
如果該行政人員機車一點,會有被遣返回國的風險!所以在簽證的使用上還是小心為上。
Studienbewerber aus Andorra, Australien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA können zwar ohne Visum nach Deutschland einreisen, benötigen aber für einen länger als drei Monate dauernden Studienaufenthalt einen Aufenthaltstitel in Form einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Studium).
Studienbewerber aus der Schweiz können ebenfalls ohne Visum einreisen. Sie erhalten von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Alle anderen ausländischen Studienbewerber, die mit einem Visum für einen Aufenthalt zum Studium nach Deutschland eingereist sind, haben in Form des Visums bereits einen Aufenthaltstitel von in der Regel drei Monaten erhalten.
Nach Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmelden. Ferner müssen Sie bei der Ausländerbehörde vor Ablauf des Visums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Studienbewerber, die ohne Visum in das Bundesgebiet einreisen konnten, weil sie aus einem der oben genannten Staaten kommen, müssen innerhalb von drei Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
[ 本文最後由 lung0105 於 2010-8-26 11:02 編輯 ] |
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