Bürger aus nicht-EU Staaten können für die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Allerdings ist hierfür die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Im Zustimmungsverfahren wird geprüft, ob für die konkrete Ausbildungsstelle bundesweit keine deutsche oder EU-Bewerber zur Verfügung stehen.
Absolventen deutscher Auslandsschulen, die eine qualifizierte betriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in Deutschland anstreben, kann ein Aufenthaltstitel auch ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden.
Soll eine Ausbildung sowohl im Heimatland als auch in Deutschland erfolgen, ist das möglich, wenn neben dem ausländischen auch der deutsche Abschluss erworben wird.