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萊比錫大學德國法LLM碩士學程

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發表於 2008-1-18 23:11:51 | 顯示全部樓層 |閱讀模式
壹、課程目的

擁抱德國法

貳、申請資格

除了台灣的法律系畢業、德語能力證明外,還要附上德國教授的指導同意書。

(1) Zum Aufbaustudium Legum Magister wird zugelassen, wer

   1. an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein rechtswissenschaftliches Studium absolviert und dort eine der Ersten Juristischen Staatsprüfung gleichwertige Abschlußprüfung erfolgreich abgelegt hat, Der erfolgreiche Abschluß eines deutschen rechtswissenschaftlichen Studiums berechtigt nicht zum Studium im Aufbaustudiengang Legum Magister.
   2. über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die in der Regel durch eine an einer deutschen Hochschule abgelegte Feststellungsprüfung nachgewiesen und
   3. den Nachweis des Betreuers (vgl. Abs. 2) vorlegt.

(2) Der Bewerber muß für die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen die Erklärung eines Universitätsprofessors oder habilitierten wissenschaftlichen Mitarbeiters dem Prüfungsausschuß vorlegen, daß er den Bewerber während des Studienganges und bei der Erstellung der Magisterarbeit betreut und seine schriftlichen Arbeit bewerten wird (Betreuer). Ein Wechsel des Betreuers ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ob ein solcher Fall vorliegt, entscheidet der Prüfungsausschuß unter Bestellung eines anderen Betreuers aus der Fakultät. Ein Wechsel des Betreuers ist unbeschadet der Fälle höherer Gewalt nur einmal möglich.

參、申請程序

這個學校有跟Uni-Assist合作,可是我暫時找不到相關資訊,所以待補。
我先附上法學院的聯絡資訊,有興趣者,請寫信詢問如何申請以及是否夏季學期也可以入學。

nschrift und Dekanat
Anschrift
Juristenfakultät
Burgstraße 27
Postfach 920
04109 Leipzig        
Tel./Fax
Tel: 0341 / 97 35 100
Fax: 0341 / 97 35 299

Der Fachbereich für Öffentliches Recht befindet sich in der Otto-Schill-Str. 2, 04109 Leipzig

Dekanat
Dekan:         Prof. Dr. Burkhard Boemke         E-Mail: boemke@.uni-leipzig.de
Sekretariat des Dekans:         Frau Müller         Telefon: 0341 / 97 35 100
                    Telefax: 0341 / 97 35 299
                    E-Mail: simue@uni-leipzig.de

Prodekan:         Prof. Dr. Christian Berger         E-Mail: cberger@uni-leipzig.de
Sekretariat:         Frau Kuntzsch         Telefon: 0341 / 97 35 310
E-Mail: kuntzsch@uni-leipzig.de

Studiendekan:         Professor Dr. Tim Drygala          E-Mail: jurdekan@rz.uni-leipzig.de
Sekretariat:         Frau Steinführer         Telefon: 0341 / 97 35 150
E-Mail: steinf@uni-leipzig.de

Dekanatsrätin:         Ines Carl         Telefon: 0341 / 97 35 102
E-Mail: dekratjurist@uni-leipzig.de

Sachbearbeiterin für
Haushaltsangelegenheiten:         Alexandra Mätzold         Telefon: 0341 / 97 35 104
E-Mail: maetzold@uni-leipzig.de

Sachbearbeiterin für
Studienangelegenheiten:         Frau Heyne         Telefon: 0341 / 97 35 105
E-Mail: bheyne@uni-leipzig.de

肆、課程設計

一、三個學期,第三個學期是考試學期。

二、碩士生一年內,必須上至少十三學分的課程(包括義務課程與選修課程)

三、必須完成的課程:按照下面的敘述,應該是要上一堂Grundlagenfach,一堂導論課程以及一個初學者的練習課和Seminar,再加上兩個其他的課程。

Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach, einer Einführungsveranstaltung für Zivilrecht oder Strafrecht oder Öffentliches Recht sowie an einer Übung für Anfänger und an einem Seminar sowie zwei weiterer Lehrveranstaltungen ist verbindlich.

(3) Pflichtveranstaltungen sind:

Einführungsveranstaltungen in einem Grundlagenfach:
          Rechtsphilosophie                   2 SWS oder
          Rechtstheorie                   2 SWS oder
          Rechtsgeschichte                   2 SWS oder
          Rechtsvergleichung                   2 SWS

Einführungsvorlesungen

          Zivilrecht                   3 - 6 SWS oder
          Strafrecht                   3 - 6 SWS oder
          Öffentliches Recht                   3 - 6 SWS

Ein Seminar nach Wahl                   2 SWS

Übung für Anfänger
in einem Hauptgebiet                   2 SWS

Wahlpflichtveranstaltungen sind:

Vertiefungslehrveranstaltungen und Lehrveranstaltungen zu den Wahlpflichtfächern je 2 - 4 SWS wie sie der Studienablaufplan für das Studium zur Ersten Juristischen Staatsprüfung für die dortigen Wahlfächer ausweist.

四、考試方式:
按照規定,必須在四個課程中取得證明。這四個是:
(一)完成公法、刑法或民法初學者的練習課證明
(二)Seminar的證明
(三)兩張至少十五分鐘,最多三十分鐘之其他課程證明。
(四)Seminar的證明,可以用Grundlagenfach的Hausarbeit證明取代。

§ 5
Prüfungsvorleistungen

(1) Während der Studienzeit hat der Bewerber Nachweise von Leistungen in vier der gemäß Abs. 2 besuchten Lehrveranstaltungen zu erbringen. In Nachweisen von Leistungen wird bestätigt, daß der Bewerber in dem Gebiet der Lehrveranstaltung ausreichende Kenntnisse erworben hat.

(2) Die vier nachzuweisenden Leistungen sind:

   1. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung für Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht oder im Öffentlichen Recht,
   2. die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar, bei dem die schriftliche Seminararbeit mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet wurde und
   3. je ein Gespräch von mindestens 15 Minuten, höchstens 30 Minuten Dauer, über den Stoff zweier weiterer Lehrveranstaltungen mit dem jeweiligen Veranstalter, das mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet wurde.

(3) Die Teilnahme an der Übung und dem Seminar gemäß Abs. 2 Ziff. 1 und 2 richtet sich nach der Übungs- und Seminarordnung zum Studiengang der Rechtswissenschaft der Juristenfakultät der Universität Leipzig vom 30.12.1996.

(4) Die Bewertung der Gespräche gemäß Abs. 2 Ziff. 3 richtet sich nach der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die Erste und Zweite Juristische Prüfung vom 3.12.1981 des Bundesministers der Justiz.

(5) Die schriftliche Seminararbeit (Abs. 2 Ziff. 2) kann durch eine entsprechend bewertete Hausarbeit in einem Grundlagenfach (Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung) ersetzt werden.

伍、結業考試

一、結業考試由書面備具下面文件申請。我的理解是,修課計畫、修課證明以及一個之前沒有在其他學校參加過這樣考士的聲明。
(2) Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:

   1. die Nachweise über ein ordnungsgemäßes Studium gemäß § 4,
   2. die Leistungsnachweise gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 1 - 3 im Original oder in beglaubigter Kopie,
   3. eine Erklärung darüber, ob der Bewerber bereits eine Prüfung in demselben Studiengang an einer anderen Hochschule nicht oder endgültig nicht bestanden hat.

二、碩士論文:與前面的學校,大同小異。

三、口試:就是考之前必須出具證明的科目。

陸、總成績
我的理解如下:
一、分成筆試成績與口試成績,前者佔三分之二,後者佔三分之一。
二、在口試結束後,由三個口試委員,參考碩士論文的批改意見,以及口試口試成績,以多數決的方式決定總成績。

§ 16
Bildung der Gesamtnote

(1) Im Anschluß an die mündlichen Prüfung beschließen die drei für die mündliche Prüfung bestimmten Prüfer unter Einbeziehung der Gutachten zur Magisterarbeit und des Ergebnisses der mündlichen Prüfung mehrheitlich über die Gesamtnote, die nach § 13 Abs. 2 festzusetzen ist. Die schriftliche Prüfungsleistung ist dabei mit zwei Dritteln und die mündliche Prüfung mit einem Drittel zu gewichten.

(2) Die Magisterprüfung ist bestanden, wenn die Magisterarbeit und die mündliche Prüfung jeweils mindestens mit "rite" bewertet worden ist.

(3) Nach der Beratung im Anschluß an die mündliche Prüfung eröffnet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder der von ihm beauftragte Vorsitzende dem Bewerber das Ergebnis.

(4) Ist die Prüfung nicht bestanden oder gilt sie als nicht bestanden, erteilt der Dekan dem Bewerber hierüber einen schriftlichen Bescheid. Der Bescheid gibt auch darüber Auskunft, ob und in weichem Umfang die Prüfung wiederholt werden kann. Der Bescheid soll eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.

柒、評價:

這也是前東德地區的學校,比較少台灣人前往就讀。

整個課程安排的特殊點,是要上一些基礎法學的東西。也因此自己不太瞭解,上面所說Hausarbeit,是指涉什麼樣的內容,按照字義,不是國家考試學生在公法、刑法與民法三個領域所一定要做的Hausarbeit。

其他的部份,大同小異,可以比較看看。

評分

參與人數 4現金 +12 短評 +1 收起 理由
Charlotte + 5 實用資訊
wenchin121 + 1 實用資訊,版主,辛苦啦!向您一&#3653 ...
jim + 5 感謝分享
mmarta + 2 好認真的版主!!

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 樓主| 發表於 2008-1-18 23:14:18 | 顯示全部樓層
法學院網址如右:http://wwwn1.uni-leipzig.de/~jura/start/

圖片如下

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