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發表於 2014-3-2 08:52:17
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本帖最後由 german 於 2014-3-2 08:57 編輯
1.
Anerkennung von Studienleistungen und Zugang zu weiterführenden Studien
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die jeweilige Hochschule zuständig. Bei Studiengängen, die mit Staatsexamen abgeschlossen werden, sind die jeweiligen Landesprüfungsämter zuständig. Diese haben die Vorbildung der Bewerber im Hinblick auf die Einstufung in einen deutschen Studiengang zu bewerten. Auskünfte hierzu erteilt das Akademische Auslandsamt beziehungsweise das Studierendensekretariat der jeweiligen Hochschule.
http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/507.php
Wer im Ausland ein Medizinstudium abschließt und danach den ärztlichen Beruf in Deutschland ausüben möchte, muss die Approbation als Arzt aus dem entsprechenden Land nachweisen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Landesärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts unter anderem für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Facharztdiplomen sowie im Ausland absolvierten Weiterbildungszeiten zuständig sind.
https://www.daad.de/ausland/stud ... und-abschluessen/#2
2.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat in einer Untersuchung die Nettostundenlöhne von Akademikern verglichen. Dabei verwerteten sie die Durchschnittslöhne aller Berufstätigen, auch der Selbstständigen. Zahnärzte nahmen dabei mit einem Stundenlohn von 19,33€ die Spitzenposition ein, ... (27.01.2013)
https://www.thieme.de/viamedici/ ... en-aerzte-18665.htm
Alles zum Studium der Zahnmedizin:http://www.zahniportal.de/zahnmedizinstudium/
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