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發表於 2007-7-28 12:09:11
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疑問
Befreiung von Studienbeiträgen - Überarbeitung der SatzungDerSatzungsentwurf der Philipps-Universität ist vom Ministerium aneinzelnen Stellen nicht akzeptiert worden; dies betrifft auch diepauschale Befreiung ausländischer Studierender. Derzeit wird dieSatzung überarbeitet. Sobald die Satzung genehmigt ist, informieren wiran dieser Stelle über die Veränderungen. Der Satzungsentwurf, im demder Senat in seiner Sitzung am 16. Juli 2007 festlegte, welche
外國學生真的不用收學費了嗎?
我怎麼又看到最新消息是......
到底要不要收學500歐呢??
我到現在都不知道學費要繳多少錢...還沒去繳...
有誰可以告訴我確定的消息嗎?
Studierenden von der Zahlung der Studienbeiträge befreit werden sollen,ist vom Ministerium an einzelnen Stellen nicht akzeptiert worden; diesbetrifft auch die pauschale Befreiung ausländischer Studierender.Derzeit wird die Satzung überarbeitet. Sobald die Satzung genehmigtist, wird an dieser Stelle über die Veränderungen informiert werden.Geplant an der Philipps-Universität ist Folgendes: Zum einen sollenzehn Prozent der Studierenden aufgrund weit überdurchschnittlichenStudienleistungen befreit werden. Die Befreiung ist rückwirkend fürjeweils zwei Semester und wird von den Fachbereichen bzw. beiLehramtsstudierenden vom zentralen Prüfungsamt vorgenommen. Bei derEntscheidung ist ein besonderes Engagement in der studentischen oderder universitären Selbstverwaltung mit zu berücksichtigen. Über Drittefinanzierte Beitragsfreiplätze für einen Studiengang werden über diegesetzliche Quote von 10 Prozent der Studierenden hinaus vergeben.Zusätzlich ist eine Beitragsbefreiung wegen unbilliger Härte möglich,so zum Beispiel bei einer Behinderung mit studienzeitverlängernderAuswirkung. Wenn eine Behinderung von mindestens 50 v. H. vorliegt,wird der Student bzw. die Studentin dauerhaft bis zum Ende derStudienzeit befreit. Ebenso können chronische bzw. schwere Erkrankungenein Grund für eine Befreiung sein sowie die nachweisliche Pflege einesnahen Angehörigen. Allein erziehende Mütter oder Väter, die ihr maximal17-jähriges Kind betreuen und bedürftig sind, können ebenso eineBefreiung des Studienbeitrags beantragen.Befreit sind ausländische Studierende, die im Rahmen vonzwischenstaatlichen bzw. übernationalen Vereinbarungen oder im Rahmenvon Partnerschaftsprogrammen der Philipps-Universität mit gegenseitigerAbgabenfreiheit, immatrikuliert sind. Zusätzlich können sichausländische Studierende aus Ländern außerhalb der europäischen Unionoder des europäischen Wirtschaftsraums, die nicht Deutschengleichgestellt sind und somit keinen Anspruch auf Gewährung einesDarlehens haben, ganz oder teilweise von der Beitragspflicht befreienlassen, wenn eine unbillige Härte vorliegt. Diese Regelungen sindderzeit nicht gültig, sondern geplant. Derzeit wird der Satzungsentwurfüberarbeitet. Sobald die Satzung genehmigt ist, wird an dieser Stelleüber die Veränderungen informiert werden. |
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